Vereinbarung unserer
Zusammenarbeit
TRANSPARENZ | KREATIVITÄT | QUALITÄTSBEWUSSTSEIN
- Gegenstand des Vertrages
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte mit Daniela Waldschenk – nachstehend “Designtektiv“ genannt – mit ihrem Vertragspartner – nachstehend „Klient“ genannt.
1.2 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Grafik- und Coachingleistungen nach der nachfolgenden Beschreibung:
- Gestaltung, Erstellung und Beratung in den Bereichen: Printprodukten, WordPress Webseiten, Logodesign und CorporateDesign
- Abwicklung und Kontrolle von Drucksachen
- Klientenbetreuung im Rahmen eines Kreativ-Support
- Ideen- und Konzeptsammlungen im KreativCafé
- Ideenpräsentation als Vorlagenkonzept
- Feng Shui- & numerologischen Analysen
- Coachingsessions für Beruf, Potenzial und Schöpfung
1.3 Der Vertragsabschluss mit dem Designtektiv erfolgt durch die schriftliche Erklärung des von dem Designtektiv detailliert unterbreiteten Angebots mit Leistungsbeschreibung und ggf. Produktionskosten-Kalkulation. Die Annahme (Auftragserteilung) kann vom Klienten innerhalb eines Monats nach Erhalt des Angebots erklärt werden. Danach ist der Designtektiv nicht mehr an das Angebot gebunden.
1.4 Der Designtektiv wird die Interessen des Klienten nach bestem Gewissen und Können wahrnehmen. Der Klient seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle benötigten wesentliche Daten für die Leistung der Agentur zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.
- Vertragsdurchführung
2.1 Grundlage der Grafik- und Coachingarbeit bildet das Kennenlerngespräch und/oder das Briefing bzw. der schriftliche Arbeitsauftrag des Klienten. Wird der Auftrag für die Grafik- oder Coachingarbeit mündlich erteilt, wird der entsprechende Kontaktbericht zum verbindlichen Auftragsnachweis.
2.2 Agenturfremde Leistungen von weiteren Drittfirmen wie Produktions- und Druckkosten, Versandkosten, Fotoshootings, Schrift- und Bildrechte und Lektorat sind nicht Gegenstand eines Grafik- oder Coaching-Vertrages und werden an den Klienten weiterberechnet.
- Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Klienten
3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Designtektiv und ist mit der vereinbarten Anzahlung verbindlich. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Form per Mail, zu richten vom Klienten an den Designtektiv.
3.2 Alle Leistungen des Designtektiv (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Klienten zu überprüfen und freizugeben.
3.3 Der Klient wird dem Designtektiv zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird ihn von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Klient trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben vom Designtektiv wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
3.4 Der Klient ist weiter verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden dürfen. Der Designtektiv haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Klienten – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird der Designtektiv wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Klient des Designtektiv schad- und klaglos; er hat dem Designtektiv sämtliche Nachteile zu ersetzen, die durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Klient verpflichtet sich, dem Designtektiv bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Klient stellt dem Designtektiv hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
- Konzept- und Ideenschutz
Hat der potenzielle Klient dem Designtektiv vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt der Designtektiv dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
4.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch den Designtektiv treten der potenzielle Klient und dem Designtektiv in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
4.2 Der potenzielle Klient erkennt an, dass der Designtektiv bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
4.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung des Designtektiv ist dem potenziellen Klienten schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
4.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
4.5 Der potenzielle Klient verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von dem Designtektiv im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
4.6 Sofern der potenzielle Klient der Meinung ist, dass ihm von dem Designtektiv Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Designtektiv binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
4.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass der Designtektiv dem potenziellen Klienten eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Klienten verwendet, so ist davon auszugehen, dass der Designtektiv dabei verdienstlich wurde.
- Fremdleistungen und Beauftragung Dritter
5.1 Der Designtektiv ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Klienten in jedem Fall aber auf Rechnung des Klienten. Der Designtektiv wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Klient einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.
5.4 Nötige vertragliche Vereinbarung für die Erstellung von Webseiten in Bezug auf Provider, Hosting, CRM-Systemen (Divi) und etwaige Plugins gehen nach einem Jahr an den Klienten über oder dieser hat die Möglichkeit durch einen Wartungsvertrag des Designtektiv die Lizenzen zu erwerben.
- Vergütung
6.1 Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung:
in Höhe von Vergütung
- Pauschalbetrag: nach Angebot
- Grafikleistung: 89,00 Euro pro Stunde (zzgl. MwSt.)
- Coachingsession: 100,00 Euro pro Session (zzgl. MwSt.)
Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Designtektiv ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 4,12 % – über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
6.2 Wenn der Klient Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ändert und/oder abbricht, wird er der Designtektiv alle angefallenen Koste ersetzen und sie von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
6.3 Barauslagen und besondere Kosten, die der Designtektiv auf ausdrücklichen Wunsch des Klienten entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zählen z.B. außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- und Vervielfältigungskosten.
6.4 Sämtliche Leistungen des Designtektiv verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.
- Urheberrecht, Kennzeichnung und Nutzungsrecht
7.1 Das Urheberrecht bleibt nach § 7 UrhG bei dem Designtektiv. Der Klient verpflichtet sich, den Urheber bei jeder Nutzung des Werkes an geeigneter Stelle als solchen zu nennen.
7.2 Der Designtektiv ist berechtigt nach § 13 UrhG, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Designtektei und allenfalls auf den Urheber mit Namen und Beschreibung hinzuweisen, ohne dass dem Klienten dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
7.3 Der Designtektiv ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Klienten dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Webseite mit Namen und Firmenlogo auf die zum Klienten bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
7.4 Der Klient erwirbt mit der vollständigen Zahlung ein dauerhaft einfaches Nutzungsrecht an den, von dem Designtektiv, im Rahmen dieses Auftrags beauftragten Leistungen, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
7.5 Ein erweitertes Nutzungsrecht in Form der Aushändigung von offenen Grafikdateien, welche im Rahmen des Auftrages erstellt worden sind, sind auf Nachfrage des Klients gegenüber des Designtektiv zu stellen. Durch eine angepasste Aufwandsentschädigung wird ein erweitertes Nutzungsrecht eingeräumt und gilt nach Zahlungseingang auch dauerhaft.
- Nutzungshonorar
Die Creativpreneurin erbringt eine über die rein technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Gesamtleistung. Ein gesondertes Nutzungshonorar entfällt. Ausgenommen das „erweitere Nutzungsrecht“ siehe Punkt 7.5 tritt in Kraft.
- Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich von Kennenlerngesprächen, Briefings oder Coachingsessions sind ausschließlich für den Designtektiv bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die genannten Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Klienten, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben.
- Termine
10.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen schriftlich per Mail, gelten als verbindlich.
10.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung des Designtektiv aus Gründen, die sie nicht vorhersehen kann, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt oder gesundheitlicher Aspekte, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, ist der Klient und der Designtektiv berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
10.3 Befindet sich der Designtektiv aus den nicht gerannten Punkten 10.2 im Verzug, so kann der Klient vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er dem Designtektiv schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Klienten wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Gewährleistung
11.1 Der Klient hat auffällige Mängel unverzüglich, innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch den Designtektiv, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; bei Druckerzeugnissen ist das Produkt an den Designtektiv zurückzuschicken; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
11.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Klienten das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch den Designtektiv zu. Der Designtektiv wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Klient dem Designtektiv alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Der Designtektiv ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für den Designtektiv mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Klienten die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Klient die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
11.3 Es obliegt auch dem Klient, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Der Designtektiv ist zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Der Designtektiv haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Klienten nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Klienten vorgegeben oder genehmigt wurden.
11.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber des Designtektiv gemäß § 933b Abs 1 AGBG erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Klient ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.
- Angebot, Vertrag, Widerrufssfristen und Stornierung
12.1 Das erstellte Angebot formuliert einen Vertrag zwischen dem Designtektiv und dem Klient, diesem obliegt eine Aufwandsentschädigung von 25,00 zzgl. MwSt. zugrunde. Die verbindliche Auftragsvergabe tritt durch eine Auftragsbestätigung durch den Designtektiv gegenüber dem Klienten in Kraft.
12.2 Soweit das Angebot vom Klienten mündlich oder schriftlich angenommen ist, kann dieser mit einer Frist von 14 Tagen das Angebot ohne Grund widerrufen. Sollte während der Widerunfsfrist das Projekt durch ausdrücklichen Wunsch des Klienten bereits starten, so erlischt der Widerruf.
12.3 Nach 14 Tagen oder Start des Projektes ist ein Widerruf nicht mehr gewährleistet und Punkt 6.2, 6.3 und 6.4 treten in Kraft.
12.4 Storniert der Klient während der Konzept-, Grafikphase, Coachingsessions oder innerhalb einer aufrechten Rahmenvereinbarung durch Gründe, die nicht dem Designtektiv zu verantworten sind, den Auftrag, oder reduziert er den Auftragsumfang, verpflichtet er sich zur Vergütung des vereinbarten Honorars zuzüglich des bis dahin angefallenen Nebenleistungs- und Kostenaufwands.
- Haftung und Produkthaftung
13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Designtektiv und Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Klienten ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangener Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung des Designtektiv ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
13.2 Jegliche Haftung des Designtektiv für Ansprüche, die auf Grund der erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Klienten erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn der Designtektiv der Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für ihn nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet der Designtektiv nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Klienten oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Klient hat den Designtektiv diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
13.3 Schadensersatzansprüche des Klienten verfallen innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
- Druckreife-Erklärung
Der Klient hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- oder Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung (formlose Freigabe per Mail), auch für den Fall der Einbeziehung eines Lektors/Lektorin, auf den Klient über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in den sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgängen entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Klienten zur weiteren Herstellung. Kosten für einen Neudruck trägt ausschließlich der Klient. Es entsteht nur dann ein Anspruch auf eine kostenlose oder ermäßigte Nachproduktion, wenn der Fehler durch den Designtektiv bewiesen ist.
- Farbrichtigkeit
Der Klient hat bei jedem Druck die Möglichkeit zum Andruck in die Druckerei zu fahren oder im vorherigen erstellten Angebot des Designtektiv einen Druck-Proof einzubinden und sich damit von der Farbrichtigkeit des Druckwerks zu überzeugen. Versäumt er diese Möglichkeit, hat er die Farbigkeit des Druckes in jedem Fall zu akzeptieren und das Druckwerk vollständig zu bezahlen.
- Druckkosten
Die Druckkosten werden mit einer, an dem Druckpreis gebundenen Servicepauschalen von 50% an den Klienten weitergeleitet. Die Servicepauschale beinhaltet die Erstellung einer Druckdatei, die Abwicklung bzw. Bestellung des Druckproduktes sowie die Gewährleistung einer einwandfreien Produktion.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
17.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Designtektiv. Bei Versand geht die Gefahr auf den Klienten über, sobald die Druckerei oder der Designtektiv die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat. Entstehende Probleme zwischen Beförderungsunternehmen und dem Klienten sind unabhängig vom Designtektiv zu klären.
17.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen dem Designtektiv und dem Klienten ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird, das für den Sitz des Designtektiv sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist der Designtektiv berechtigt, den Klienten an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
17.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer oder Diverses in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
Krefeld, Stand Februar 2024
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